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Die Arbeitsteilung in der Personalverwaltung
Bei Übertragung der Personalverwaltung an eine Verwaltungsstelle verbleibt die Personalhoheit
weiterhin bei der Kirchengemeinde. Sie entscheidet über die Auswahl und den Einsatz des
Personals. In Form von Dienstanweisungen oder Stellenbeschreibungen legt der Kirchenvorstand
in eigener Verantwortung die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Verwaltungsstelle den Kirchenvorstand vor einer
Personalmaßnahme bei der Entscheidung.
Ihre Entlastung und unsere Aufgaben im Einzelnen:
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| Berechnung, Auswertung und Prüfung des Zahlungsverkehrs |
Berechnung und Zahlung von Abschlägen, Honoraren und Aufwandsentschädigungen Überwachung der Rückzahlung von Abschlägen Überprüfung der Stammblätter Überwachung von Zahlungen und Überzahlungen
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| Begründung von Arbeitsverhältnissen |
Entwurf / Anpassung des Stellenplans Überwachung der Stellenbesetzung Personalkostenermittlung Prüfung der Eingruppierung Beteiligung der Mitarbeitervertretung Erstellung des Arbeitsvertrages Anlage und Führung der Personalakten Erfassung und Aktualisierung der gehaltsrelevanten Daten Berechnung der Beschäftigungs-/ Dienst- / Jubiläumszeit Festsetzung der Urlaubsansprüche
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| Abrechnung von Personalkosten mit dritten Stellen |
Berufsgenossenschaften Schwerbehindertenabgabe durch Dritte geförderte oder finanzierte Beschäftigungsverhältnisse
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| Laufende Personalsachbearbeitung |
Umsetzung bei Änderungen von Arbeitszeit oder Eingruppierung durch neue Arbeitsverträge und Beteiligung der Mitarbeitervertretung Anweisung von Mehrarbeits- und Überstunden Bearbeitung / Überwachung von Arbeitsunfähigkeiten Anträge auf Sonderurlaub oder Freistellung
Prüfung und Einhaltung der Verfahren und Bestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz,
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| Beendigung von Arbeitsverhältnissen |
Entwurf des Kündigungsschreibens bzw. einer Änderungskündigung oder eines Aufhebungsvertrages Beteiligung der Mitarbeitervertretung Beratung der Mitarbeiter /innen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung
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| Beratung der Anstellungsträger und Mitarbeiter /innen |
Beratung in arbeits-, tarif-, mitarbeitervertretungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
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