Die Arbeitsteilung in der Personalverwaltung

Bei Übertragung der Personalverwaltung an eine Verwaltungsstelle verbleibt die Personalhoheit weiterhin bei der Kirchengemeinde. Sie entscheidet über die Auswahl und den Einsatz des Personals. In Form von Dienstanweisungen oder Stellenbeschreibungen legt der Kirchenvorstand in eigener Verantwortung die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Bei Bedarf unterstützt und berät die Verwaltungsstelle den Kirchenvorstand vor einer Personalmaßnahme bei der Entscheidung.
Die Verwaltungsstelle führt lediglich die personalrelevanten Beschlüsse und Anordnungen des Kirchenvorstandes aus und setzt diese verwaltungsmäßig um.

Ihre Entlastung und unsere Aufgaben im Einzelnen:


Berechnung, Auswertung und Prüfung des Zahlungsverkehrs

Berechnung und Zahlung von Abschlägen, Honoraren und Aufwandsentschädigungen

Überwachung der Rückzahlung von Abschlägen

Überprüfung der Stammblätter

Überwachung von Zahlungen und Überzahlungen


Begründung von Arbeitsverhältnissen

Entwurf / Anpassung des Stellenplans

Überwachung der Stellenbesetzung

Personalkostenermittlung

Prüfung der Eingruppierung

Beteiligung der Mitarbeitervertretung

Erstellung des Arbeitsvertrages

Anlage und Führung der Personalakten

Erfassung und Aktualisierung der gehaltsrelevanten Daten

Berechnung der Beschäftigungs-/ Dienst- / Jubiläumszeit

Festsetzung der Urlaubsansprüche


Abrechnung von Personalkosten mit dritten Stellen

Berufsgenossenschaften

Schwerbehindertenabgabe

durch Dritte geförderte oder finanzierte Beschäftigungsverhältnisse


Laufende Personalsachbearbeitung

Umsetzung bei Änderungen von Arbeitszeit oder Eingruppierung durch neue Arbeitsverträge und Beteiligung der Mitarbeitervertretung

Anweisung von Mehrarbeits- und Überstunden

Bearbeitung / Überwachung von Arbeitsunfähigkeiten

Anträge auf Sonderurlaub oder Freistellung

Prüfung und Einhaltung der Verfahren und Bestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz,
Elternzeitgesetz, der Biostoffverordnung, etc.


Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Entwurf des Kündigungsschreibens bzw. einer Änderungskündigung oder eines Aufhebungsvertrages

Beteiligung der Mitarbeitervertretung

Beratung der Mitarbeiter /innen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung


Beratung der Anstellungsträger und Mitarbeiter /innen

Beratung in arbeits-, tarif-, mitarbeitervertretungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen