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So werden wir Partner:
Die Finanz- und/oder Personalverwaltung von kirchlichen Rechtsträgern und ihren Einrichtungen wird durch schriftliche Vereinbarungen auf eine kirchliche Verwaltungsstelle übertragen, soweit die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder Kirchenverordnungen geregelt ist.
Für eine Kirchengemeinde oder eine Propstei besteht die Möglichkeit aus 3 verschiedenen Angebotspaketen zu wählen.
Entsprechend dem gewählten Angebot bestimmt der übertragene Umfang die Konditionen.
Und so funktioniert der Anschluss: 1. Auswahl des Umfangs der Aufgabenübertragung und somit Bestimmung der [Konditionen]
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