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Die Arbeitsteilung in der Finanzverwaltung Der Kirchenvorstand beschließt seinen Haushaltsplan und entscheidet in diesem Rahmen über die Ausgabe seiner Finanzmittel. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Ausführung seiner Beschlüsse stehen ihm die kirchlichen Verwaltungsstellen zur Verfügung.
Unberührt von der Finanzhoheit der Kirchengemeinde, werden mit Anschluss die anfallenden Aufgaben
für den Bereich Finanzen zwischen der Kirchengemeinde und der Verwaltungsstelle aufgeteilt.
In der Kirchengemeinde verbleiben die klassischen Aufgaben, wie: Aus den verbleibenden Aufgaben ergibt sich der "Dienstleistungskatalog Finanzen" für die Verwaltungsstellen:
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| Abwicklung der laufenden Kassen- u. Buchungsgeschäfte |
Durchführung, Abstimmung und Kontrolle aller erforderlichen Buchungen gemäß Anordnung der Kirchengemeinden (Überweisungen, Einzüge, Bar- und Handkassen) Erstellung, Pflege und Abwicklung von Sammelanordnungen und Daueranordnungen (z.B. bei Einnahmen und Ausgaben von Personalkosten, Kollekten, Kirchgeldern, Spenden, Elternbeiträgen, Mieten, Pachten) Erinnerungsverfahren bei Vorlage von Annahmeanordnungen mit Fristsetzung (z.B. Friedhofsgebühren, Teilnehmerbeiträgen bei Freizeiten, Erstattungen, Mieten, Pachten) Laufende Belegablage und Abstimmung der Belegsammlung zum Jahresende Bereitstellung und Organisation der Überweisungsträger für Spendenaktionen Weiterleitung von Kollekten einschließlich Übersendung der Kollektenmeldung an das Landeskirchenamt
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| Laufende Begleitung in Haushaltsangelegenheiten |
Prüfung von Hand- und Barkassen sowie von Rechnungsbelegen Unterstützung bei der Haushaltsüberwachung Abgleich der Budgetzuweisung sowie in Absprache mit der Kirchengemeinde Beantragung von Ergänzungszuweisungen und Zuschüssen Abrechnung besonderer Maßnahmen Erstellung oder Mithilfe bei Verwendungsnachweisen Überprüfung und Überwachung von Vorschuss- und Verwahrkonten Nebenkostenabrechnungen für kirchengemeindlich genutzte Objekte (z.B. Pfarrdienstwohnungen) Unterstützung bei der Abwicklung von gerichtlichen Mahnverfahren (z.B. Kindergartenbeiträge) oder Verwaltungszwangsmaßnahmen (Friedhofsgebühren) Rechtliche Betreuung / Beratung in Haushaltsangelegenheiten
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| Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug |
Entwurf und Erfassung von Planzahlen Erstellung und Vorbereitung prüfungsfähiger Abschlussbelege in Zusammenarbeit und Absprache mit der Kirchengemeinde Vollständige Zusammenstellung aller vorgeschriebenen Anlagen, ggf. mit notwendigen Erläuterungen sowie kostenlose Vervielfältigung und Übersendung der Unterlagen zur Beschlussfassung im Kirchenvorstand Zusammenstellung der Unterlagen zur Vorbereitung und Unterstützung der örtlichen Rechnungsprüfung auf Wunsch Auskunfterteilung in Detailfragen vor Ort
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| Verwaltung Ihres Finanzvermögens |
Sicherstellung der Kassenliquidität und Anlage der Restmittel Im Rahmen einer gemeinsamen Geldverwaltung wertbeständige und zinsbringende Anlage der Rücklagen Führung und Aktualisierung von Rücklagenübersichten Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen und Verhandlungen mit Kreditinstituten Zinsauschüttung
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