Die Arbeitsteilung in der Finanzverwaltung

Der Kirchenvorstand beschließt seinen Haushaltsplan und entscheidet in diesem Rahmen über die Ausgabe seiner Finanzmittel. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Ausführung seiner Beschlüsse stehen ihm die kirchlichen Verwaltungsstellen zur Verfügung.

Unberührt von der Finanzhoheit der Kirchengemeinde, werden mit Anschluss die anfallenden Aufgaben für den Bereich Finanzen zwischen der Kirchengemeinde und der Verwaltungsstelle aufgeteilt. In der Kirchengemeinde verbleiben die klassischen Aufgaben, wie:
Die Führung einer Barkasse, die Kontierung der Belege und die Verwaltung des Inventarbuches.

Aus den verbleibenden Aufgaben ergibt sich der "Dienstleistungskatalog Finanzen" für die Verwaltungsstellen:


Abwicklung der laufenden Kassen- u. Buchungsgeschäfte

Durchführung, Abstimmung und Kontrolle aller erforderlichen Buchungen gemäß Anordnung der Kirchengemeinden (Überweisungen, Einzüge, Bar- und Handkassen)

Erstellung, Pflege und Abwicklung von Sammelanordnungen und Daueranordnungen (z.B. bei Einnahmen und Ausgaben von Personalkosten, Kollekten, Kirchgeldern, Spenden, Elternbeiträgen, Mieten, Pachten)

Erinnerungsverfahren bei Vorlage von Annahmeanordnungen mit Fristsetzung (z.B. Friedhofsgebühren, Teilnehmerbeiträgen bei Freizeiten, Erstattungen, Mieten, Pachten)

Laufende Belegablage und Abstimmung der Belegsammlung zum Jahresende

Bereitstellung und Organisation der Überweisungsträger für Spendenaktionen

Weiterleitung von Kollekten einschließlich Übersendung der Kollektenmeldung an das Landeskirchenamt


Laufende Begleitung in Haushaltsangelegenheiten

Prüfung von Hand- und Barkassen sowie von Rechnungsbelegen

Unterstützung bei der Haushaltsüberwachung

Abgleich der Budgetzuweisung sowie in Absprache mit der Kirchengemeinde

Beantragung von Ergänzungszuweisungen und Zuschüssen

Abrechnung besonderer Maßnahmen

Erstellung oder Mithilfe bei Verwendungsnachweisen

Überprüfung und Überwachung von Vorschuss- und Verwahrkonten

Nebenkostenabrechnungen für kirchengemeindlich genutzte Objekte (z.B. Pfarrdienstwohnungen)

Unterstützung bei der Abwicklung von gerichtlichen Mahnverfahren (z.B. Kindergartenbeiträge) oder Verwaltungszwangsmaßnahmen (Friedhofsgebühren)

Rechtliche Betreuung / Beratung in Haushaltsangelegenheiten


Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug

Entwurf und Erfassung von Planzahlen

Erstellung und Vorbereitung prüfungsfähiger Abschlussbelege in Zusammenarbeit und Absprache mit der Kirchengemeinde

Vollständige Zusammenstellung aller vorgeschriebenen Anlagen, ggf. mit notwendigen Erläuterungen sowie kostenlose Vervielfältigung und Übersendung der Unterlagen zur Beschlussfassung im Kirchenvorstand

Zusammenstellung der Unterlagen zur Vorbereitung und Unterstützung der örtlichen Rechnungsprüfung auf Wunsch Auskunfterteilung in Detailfragen vor Ort


Verwaltung Ihres Finanzvermögens

Sicherstellung der Kassenliquidität und Anlage der Restmittel

Im Rahmen einer gemeinsamen Geldverwaltung wertbeständige und zinsbringende Anlage der Rücklagen

Führung und Aktualisierung von Rücklagenübersichten

Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen und Verhandlungen mit Kreditinstituten

Zinsauschüttung